Vertragsärztliche Versorgung

Vertragsärtzliche Versorgungsmöglichkeiten
Hier finden alle Kassenpatienten der gesetzlichen und privaten Krankenkassen wichtige Informationen.



Vollumfängliche Hausärztliche Betreuung von Menschen aller Altersstufen
Wir behandeln alle Patienten der gesetzlichen- und privaten Krankenkassen in Deutschland. Die Kostenübernahme wird in der Regel von den Krankenversicherungen getragen. Bitte Informieren Sie sich vorher dementsprechend.
Zentraler Erst-Anlaufpunkt bei allen medizinischen Fragestellungen
Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt die Auswahl geeigneter Fachärzte in enger Abstimmung mit dem Patienten (ggf. Unterstützung bei der Terminvergabe)
Für die Arztsuche in Sachsen: www.kvs-sachsen.de
Für die Krankenhaussuche in Deutschland: www.weisse-liste.de
Hausbesuche täglich möglich
Hausbesuche sind nach vorheriger Abklärung der Notwendigkeit, im Rahmen unserer Terminvergabe, während unserer Hausbesuchszeiten möglich.
Betreuung von Senioren
Wir kooperieren mit Einrichtungen der ambulanten Kurzzeitpflege
Pflegezentrum Schöne / Burkhardt
Diakonie Sozialstation
Pflegedienst Sonnenschein
Pflegedienst Anja Heier (Oberlungwitz)
Pflegedienst Uta Wallos
Pflegedienst Thust & Schuster GbR
Pflegedienst Siegrid Nippa
Weitere Pflegedienste finden Sie bspw. unter:
www.aok.de
www.pflegenetz.sachsen.de
Palliativmedizinische Versorgung
bspw. von Tumorpatienten (in Kooperation mit sog. Brückenteams)

Brückenteam des HBK Zwickau
www.heinrich-braun-klinikum.de
Brückenteam des DRK Kreisverband Aue-Schwarzenberg e.V.
www.drk-asz.com
Pflegezentrum DRK-Krankenhaus Lichtenstein
www.drk-asz.com
Versorgung chronischer Wunden
In Kooperation mit examinierten Wundexperten und den ambulanten Pflegediensten.
Diagnostik
Folgende diagnostische Leistungen können wir Ihnen derzeit anbieten:
– EKG (Elektrokardiogramm)
– Langzeit-EKG
– Langzeit Blutdruckmessung
– Spirometrie
– ABI-Messung (Gefäßmessung)
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
führen wir gemäß den Vorgaben des Gesundheitsamtes bzw. des Arbeitgebers durch.
Für Jugendliche unter 18 Jahren:
Wer ist zuständig?
Jeder Arzt nach Wahl, meist Hausarzt
Welche Fristen sind zu beachten?
– Frühestens 14 Monate vor Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
– Nachuntersuchung spätestens 1 Jahr nach Aufnahme des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
Welche Papiere muss ich mitbringen?
– Untersuchungsberechtigungsschein (erhältlich bei der Stadtverwaltung, Gesundheitsamt)
ausgefüllten Erhebungsbogen
Was muss ich noch wissen?
– Die Kosten der Untersuchung trägt das Bundesland

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Psychosomatische Grundversorgung
Die Psychosomatische Grundversorgung ist eine Weiterbildung für Ärzte, um Gesprächsführung und Beziehungsgestaltung mit ihren Patienten zu schulen, aber auch um die Kenntnisse seelischer und sozialer Einflüsse auf Krankheiten zu vermitteln.
Check Up35:
Prävention – Krankheitsvorbeugung als zentrale hausärztliche Aufgabe.
Gesundheitsuntersuchungen für Frauen und Männer ab dem 35. Lebensjahr

Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie die Möglichkeit, einen kostenlosen Gesundheitscheck beim Arzt wahrzunehmen. Auch wenn Sie gesund sind und sich fit fühlen, sollten sie den Check-up 35 alle zwei Jahre durchführen lassen, da der Arzt durch die regelmäßigen Kontrollen mögliche Veränderungen im Körper frühzeitig erkennen kann. Schwerpunkt ist die Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes. Zum Check-up gehören:

Das Vorgespräch:
Der Arzt erkundigt sich nach der bisherigen Krankheitsgeschichte. Dabei fragt er zum Beispiel nach früheren gesundheitlichen Problemen oder Operationen, aber auch nach den persönlichen Lebensgewohnheiten und -umständen.

Die Körperliche Untersuchung:
Der körperliche Check umfasst die Untersuchung durch den Arzt und die Laboruntersuchung von Blut- und Urinproben. Desweiteren durchgeführt wird:

– Messen des Blutdrucks und der Pulsfrequenz
– Abhören von Herz und Lunge
– Abtasten des Bauchraumes
– Beurteilen des Bewegungsapparates, des Nervensystems, der Sinnesorgane und der Haut
– Blut-Untersuchungen (Gesamtcholesterin, Glukose) – Gibt Auskunft über Blutfette und Blutzuckerwerte (Diabetes)
– Urin-Untersuchungen (Eiweiß, Glukose, rote Blutkörperchen, weiße Blutkörperchen und Nitrit) – Gibt Hinweis auf Nieren- und Blasenerkrankungen sowie Diabetes.

Beratung
In einem abschließenden Gespräch erklärt der Arzt die Ergebnisse und gibt Tipps, wenn Änderungen der Lebensgewohnheiten sinnvoll sind.
Der Check-up 35 ist für Sie kostenfrei. Sie zahlen weder für die Untersuchung noch die ärztliche Beratung oder für eine weitere Behandlung, die sich eventuell durch den Check-up 35 ergibt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.kbv.de
www.bundesgesundheitsministerium.de
Checkup18:
Zukünftig haben bereits Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren Anspruch auf die ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Bislang liegt die Altersgrenze der als Check-up 35 bekannten Leistung bei 35 Jahren. Dafür werden aber auch die Intervalle angepasst: Im Alter zwischen 18 und 35 Jahren kann einmalig eine Gesundheitsuntersuchung in Anspruch genommen werden, ab einem Alter von 35 Jahren dann nur noch alle drei statt bislang alle zwei Jahre. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Die Anpassungen hatte der Gesetzgeber dem G-BA aufgetragen. Das im Juli 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz sah vor, dass der G-BA den Check-up unter die Lupe nimmt und nachjustiert. So erhält die Beratung künftig insgesamt mehr Gewicht. Patienten sollen dadurch motiviert werden, mehr für ihre Gesundheit zu tun. Die bisherige Fokussierung der Gesundheitsuntersuchung auf die Früherkennung von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen entfällt.

Neuerungen in der Praxis
Umfang:
Zum Check-up gehören weiterhin neben der Anamnese eine körperliche Untersuchung, das Messen des Blutdrucks, eine Untersuchung des Urins sowie die Bestimmung der Blutzucker- und Cholesterinwerte. Zusätzlich wird künftig ein vollständiges Lipidprofil erstellt – bestehend aus Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceriden.

Erhebung von Risiken:
Mittels Risk-Charts sollen kardiovaskuläre Risiken systematisch erfasst werden, wenn dies aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Je nach Ergebnis erfolgt im Anschluss eine Beratung, wie das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung minimiert werden kann. Auch Risikofaktoren für onkologische Erkrankungen sollen erhoben werden; insbesondere geht es hierbei um eine gegebenenfalls bestehende familiäre Belastung.

Arzt als Motivator:
Ergänzt wurde zudem die Vorgabe, dass der Impfstatus zu überprüfen ist. Je nach Impfstatus soll der Arzt gezielt zur Nachimpfung motivieren.

Dokumentation entfällt:
Vereinbart wurde laut KBV, dass Ärzte die Ergebnisse des Check-ups nicht mehr auf dem Formular 30 („Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung“) dokumentieren müssen. Die Dokumentation erfolgt künftig ausschließlich in der Patientenakte.

Hepatitis-C
Seit Oktober 2021 können Sie sich während des Gesundheits-Check-ups einmalig auch auf eine Hepatitis-B und Hepatitis-C-Virusinfektion untersuchen lassen. 
Langzeitbetreuung chronisch kranker Menschen
Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen DMP (Disease Management Programme)

Strukturierte Behandlungsprogramme sollen die medizinische Versorgung von chronisch kranken Menschen verbessern und helfen, ihre Lebensqualität zu optimieren. Diese sogenannten Disease Management Programme (DMP) folgen medizinischen Leitlinien, die dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen und in Studien überprüft werden.
Um an DMP teilnehmen zu können, müssen Ärzte besondere Qualifikationen nachweisen, um von der KV Sachsen eine Genehmigung zu erhalten. Bislang gibt es in Sachsen DMP für Diabetiker Typ I und II, Brustkrebspatientinnen und Patienten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK), COPD oder Asthma bronchiale.

Disease-Management-Programme
– erfordern eine Gesamtbetrachtung von Krankheitsprozessen vom Stadium der Prävalenz über Prävention bis zur Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation hinsichtlich des Ergebnisses und der Kosten
– sollen eine Qualitätsverbesserung in der medizinischen Versorgung bewirken
– sollen der Vermeidung akuter (kostenintensiver) Stadien chronischer Erkrankungen dienen
– sollen der Vermeidung von Langzeitkomplikationen, bezogen auf das Risikopotential der jeweiligen Erkrankung dienen
– sollen der Unterstützung der Eigenaktivität und der Gesundheitskompetenzen des Patienten dienen

Die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm ist sowohl für den Arzt als auch für den Patienten freiwillig und kann jederzeit unter Beachtung der vertraglichen Fristen widerrufen werden. Die regelmäßige Dokumentation des Behandlungsverlaufs dient der Qualitätssicherung. Dadurch erhalten die Ärzte die notwendigen Informationen, um Ihre Behandlungserfolge mit anderen teilnehmenden Ärzten vergleichen zu können und weiter zu optimieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten (Frequently Asked Questions) zu den derzeit sechs bestehenden DMP-Verträgen wurden als Katalog zusammengefasst.
www.aok-gesundheitspartner.de
www.dak.de
www.kbv.de
Impfungen
Wir Impfen alle notwendigen und in Deutschland zugelassenen Präparate, soweit dies durch unsere Kompetenz durchgeführt werden kann.

Alle aktuell empfohlenen Impfungen, können Sie beim Robert-Koch-Institut nachlesen.
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Aktueller Impfkalender: www.rki.de
Empfehlungen der sächsischen Impfkommission
Aktueller Impfkalender: www.slaek.de